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Bekanntmachung - Damsdorfer Schulstraße

Bekanntmachung


Zum 23.03.2018 wird im Ortsteil Damsdorf folgender Straßenabschnitt umbenannt.


Der südliche Teil der Bergstraße im Ortsteil Damsdorf in der Flur 1 und 3 der Gemarkung Damsdorf (Knotenpunkt T00210 bis T00380) erhält den neuen Straßennamen
„Damsdorfer Schulstraße“.

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Kloster Lehnin als örtliche Ordnungsbehörde hat gemäß § 13 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz Brandenburg, in Verbindung mit der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Festsetzung von Hausnummern in der Gemeinde Kloster Lehnin, die Aufgabe, Gefahren für die Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Die nichteindeutige Zuordnung von Anliegergrundstücken zu Straßenzügen kann zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit im Gemeindegebiet führen. Es besteht die Gefahr, dass die ordnungsgemäße Sicherstellung des Rettungsdienstes nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann. Rettungszeiten könnten durch die Suche der entsprechenden Adressen unnötig verlängert werden. Hierdurch ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben, dass sowohl die körperliche Integrität, als auch Eigentum der Anwohner Schaden nehmen könnten. Durch die Umbenennung und einhergehenden Neunummerierung der Hausnummern des südlichen Teils der Bergstraße (Knotenpunkt T00210 bis T00380) in „Damsdorfer Schulstraße“ ist die notwendige Sicherheit und Ordnung gewährleistet. Zugleich soll eine Klarstellung bei der Orientierung im Gemeindegebiet, insbesondere für Rettungsdienste und sonstige Einsatzkräfte erfolgen, diese dient dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter. 

 

Die Gemeindevertretung Kloster Lehnin hat am 27.06.2017 (Beschluss 1181/17) beschlossen, dass der öffentliche Teil der Gemeindestraße (Knotenpunkt T00210 bis T00380), der Flur 1 und 3 der Gemarkung Damsdorf, in „Damsdorfer Schulstraße“ umbenannt wird. Der Ortsbeirat Damsdorf hat der Gemeindevertretung Kloster Lehnin am 26.04.2017 den Straßenname empfohlen.
 

Kloster Lehnin, 23.03.2018

Uwe Brückner 
Bürgermeister 
 

 

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Damsdorf

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