amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Volltext
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 24 - Bürgerservice
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Frau Inis Hoffmann
Frau Dominique Kanter
Frau Mandy Menzel
Frau Harriet Ritzmann 03382 73070