Hundesteuer Festsetzung
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 1 Sachgebiet 11 - Haushalt und Steuern
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Zuständiger Mitarbeiter
Olaf Leetz
03382 730733Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
03382 73070
Zuständiger Mitarbeiter
Olaf Leetz
03382 730733
Volltext
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.




