Badestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur Startseite
 

Schlichtungsverfahren gemäß § 16 Behindertengleichstellungsgesetz

Volltext

Wenn Sie mit einer Behinderung leben und in Ihrem täglichen Leben Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen aufgrund fehlender Barrierefreiheit erfahren, können Sie die Schlichtungsstelle einschalten. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt, z. B. Bundesbehörden und Sozialversicherungsträgern, zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Barrierefreiheit bedeutet, dass Sie z. B. bauliche Anlagen, Verkehrsmittel oder Systeme der Informationsverarbeitung ohne größere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzen können.

Die Schlichtungsstelle ist unabhängig. Die schlichtenden Personen sind für eine unparteiische und faire Verfahrensführung verantwortlich. Die schlichtenden Personen und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen keinen Rechtsbeistand einschalten.

Fachlich freigegeben durch

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Fachlich freigegeben am

06.03.2019

Zuständige Stelle

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund