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Berechtigungszertifikat nach PersAuswG

Volltext

Anbieter von Dienstleistungen können die gegenseitige Authentisierung mit der eID-Funktion in ihren angebotenen Diensten nutzen, wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

Angaben zur Identitätsfeststellung:

Bei natürlichen Personen:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Tag und Ort der Geburt
  • Anschrift

Bei juristischen Personen:

  • Name
  • Anschrift des Sitzes
  • Unternehmensform
  • Bevollmächtigte
  • Kopie des Handelsregisterauszugs oder Errichtungsurkunde
  • Kontaktdaten:
    • Telefon- und Faxnummer
    • E-Mail-Adresse
  • Angaben zu Personen / Firmen mit Wohnung oder Sitz außerhalb Deutschlands
  • Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder, Angaben der Unternehmenswebseite
  • Beschreibung von
    •    Diensteangebot
    •    Internetseite, auf der das Berechtigungszertifikat genutzt wird
    •    Standort bei Automaten
    •    Verweis auf die für das Angebot geltende Datenschutzerklärung
  • Zweck der Datenerhebung
  • Angabe der Datenkategorien und für jede Datenkategorie Geschäftszweck begründen
  • Angaben zum Datenschutz:
    • Name und E-Mail-Adresse des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (nach § 4f BDSG)
    • Name, Sitz, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde

Auftragsdatenverhältnis i.S.d. § 11 BDSG (Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn man sich beim gesamten Prozess von eID-Service-Anbietern unterstützen lässt. Die Anbieter helfen bei der Beschaffung der Zertifikate und stellen bei Bedarf die vollständige Infrastruktur zur Verfügung.)

Voraussetzungen

Anforderungen an  Diensteanbieter für den Erwerb eines Berechtigungszertifikates nach § 21 PAuswG:

  • Nachweis über die Erforderlichkeit der zu übermittelnden Angaben für den beschriebenen Geschäftszweck
  • Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
  • der angegebene Geschäftszweck ist nicht rechtswidrig
  • der Geschäftszweck besteht nicht in der geschäftsmäßigen Übermittlung der Daten und es liegen keine Anhaltspunkte für die geschäftsmäßige oder unberechtigte Übermittlung der Daten vor
  • keine Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung der Berechtigung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • 102,00 Euro für die Erteilung einer Berechtigung (nach § 21 Abs. 1 Satz 2  PAuswG)
  • 80,00 Euro für die Versagung einer Berechtigung
  • 115,00 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung

Verfahrensablauf

  1. Antrag
  2. Antragsprüfung
  3. Erteilung / Versagung eines Berechtigungszertifikates

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Wochen

Fristen

Antragsfristen: entfällt
Gültigkeit eines Berechtigungszertifikats: 3 Jahre

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Informationen zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - IT4

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt

Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt

Eupener Str. 125
50933Köln, Stadt
E-Mail
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

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Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

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geschlossen

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07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund