Berechtigungszertifikat nach PersAuswG
Volltext
Anbieter von Dienstleistungen können die gegenseitige Authentisierung mit der eID-Funktion in ihren angebotenen Diensten nutzen, wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Angaben zur Identitätsfeststellung:
Bei natürlichen Personen:
- Familienname
- Vornamen
- Tag und Ort der Geburt
- Anschrift
Bei juristischen Personen:
- Name
- Anschrift des Sitzes
- Unternehmensform
- Bevollmächtigte
- Kopie des Handelsregisterauszugs oder Errichtungsurkunde
- Kontaktdaten:
- Telefon- und Faxnummer
- E-Mail-Adresse
- Angaben zu Personen / Firmen mit Wohnung oder Sitz außerhalb Deutschlands
- Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder, Angaben der Unternehmenswebseite
- Beschreibung von
- Diensteangebot
- Internetseite, auf der das Berechtigungszertifikat genutzt wird
- Standort bei Automaten
- Verweis auf die für das Angebot geltende Datenschutzerklärung
- Zweck der Datenerhebung
- Angabe der Datenkategorien und für jede Datenkategorie Geschäftszweck begründen
- Angaben zum Datenschutz:
- Name und E-Mail-Adresse des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (nach § 4f BDSG)
- Name, Sitz, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
Auftragsdatenverhältnis i.S.d. § 11 BDSG (Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn man sich beim gesamten Prozess von eID-Service-Anbietern unterstützen lässt. Die Anbieter helfen bei der Beschaffung der Zertifikate und stellen bei Bedarf die vollständige Infrastruktur zur Verfügung.)
Voraussetzungen
Anforderungen an Diensteanbieter für den Erwerb eines Berechtigungszertifikates nach § 21 PAuswG:
- Nachweis über die Erforderlichkeit der zu übermittelnden Angaben für den beschriebenen Geschäftszweck
- Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
- der angegebene Geschäftszweck ist nicht rechtswidrig
- der Geschäftszweck besteht nicht in der geschäftsmäßigen Übermittlung der Daten und es liegen keine Anhaltspunkte für die geschäftsmäßige oder unberechtigte Übermittlung der Daten vor
- keine Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung der Berechtigung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- 102,00 Euro für die Erteilung einer Berechtigung (nach § 21 Abs. 1 Satz 2 PAuswG)
- 80,00 Euro für die Versagung einer Berechtigung
- 115,00 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung
Verfahrensablauf
- Antrag
- Antragsprüfung
- Erteilung / Versagung eines Berechtigungszertifikates
Bearbeitungsdauer
1 - 2 Wochen
Fristen
Antragsfristen: entfällt
Gültigkeit eines Berechtigungszertifikats: 3 Jahre
Formulare/Schriftformerfordernis
Download unter
http://www.personalausweisportal.de
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - IT4
Zuständige Stelle
Bundesverwaltungsamt