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Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

Volltext

Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.

Voraussetzungen

Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.

Bearbeitungsdauer

1-6 Monate

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

26.04.2019

Zuständige Stelle

Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Zuständige Stelle(n)

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

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nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

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Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
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Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund