Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium
Volltext
Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.
Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.
Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.
Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Studium im Inland:
- Antrag
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung / Abiturzeugnis
- alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung Ihres bisherigen Studiums
- Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid für den Studiengang Medizin
- oder – falls Ihnen dies nicht vorliegen sollte - eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
- Leistungsnachweise (Scheine) aus Ihrem bisherigen Studium (Original)
- ggf. Äquivalenzbescheinigung (eine Bescheinigung, dass Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist)
Studium im Ausland:
- Antrag
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung /Abiturzeugnis
- alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung
- eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
- Fächer- und Notenübersicht / Transcript of records (Original der Universität)
- Zeugnis (sofern das Studium bereits abgeschlossen wurde im Original)
Voraussetzungen
- Ihr Studium ist vergleichbar mit einem Medizinstudium
Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:
- Sie haben den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.
Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen beantragen Sie schriftlich mit einem Formular des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe :
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Landesprüfungsamt ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Anerkennungsentscheidung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
Bearbeitungsdauer
maximal 3 Monate
Fristen
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Land Brandenburg als Ort der Immatrikulation oder Geburtsort:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe
Dezernat G1
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen
Tel.: +49 (0)331 8683-802
Für nicht in Deutschland Geborene oder Immatrikulierte ist das Landesamt Nordrhein-Westfalen zuständig.
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-18314482Potsdam
