Baumkontrolle und Baumpflege
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Viele Städte und Gemeinden in Brandenburg legen Baumkataster an und prüfen regelmäßig den Baumbestand vor Ort hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Falls Sie jedoch Schäden an Bäumen (durch Sturmschäden oder stark aufkommender Krankheitsbefall) im öffentlichen Raum wie beispielsweise an Straßen, öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen oder Kinderspielplätzen bemerken, können Sie dies dem zuständige Grünflächenamt melden. Dies veranlasst weitere Maßnahmen. Ist jedoch ihr Privateigentum durch beispielsweise einen umgestützten Baum aus dem öffentlichen Raum zu Schaden gekommen, können Sie Regressansprüche schriftlich geltend machen.
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 21 - Tiefbau und Baubetriebshof
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Herr Martin Bertz
Herr Sascha Bösenthal
Herr Axel Hoffmann
Frau Kerstin Kober
Frau Cordula Roßner
Frau Ellen Tharann 03382 73070