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Legale Graffitiflächen

Volltext

Graffiti bezeichnen zumeist gesprühte Malereien, die sich beispielsweise an Wänden oder auf Flächen im öffentlichen Raum finden lassen. Hier wird oft zwischen genehmigten und ungenehmigten Graffiti unterschieden.

Genehmigte und somit legale Graffitiflächen können bei den kommunalen Trägern erfragt werden. Mancherorts werden sie auch direkt öffentlich bekannt gemacht. In diesen Fällen ist das Sprühen von Graffiti erlaubt. Die kommunalen Träger behalten sich jedoch in der Regel vor, einzelne Genehmigungen über freigegebene Flächen wieder zu entziehen.

Zuständige Stelle(n)

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

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nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

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Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
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Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund