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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Erteilung Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

Volltext

Der Beruf Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer ist in vielen Bundesländern Deutschlands durch genaue Vorschriften geregelt. Das bedeutet: Damit Sie ohne Einschränkung als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis.

Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und ohne Einschränkung in dem Beruf arbeiten.

Die gesetzlichen Regelungen und Anforderungen des Berufs unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Der Beruf heißt in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich:

  • „Altenpflegehelferin“ oder „Altenpflegehelfer“ in Brandenburg, Hessen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen
  • „staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ oder „staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“ in Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt
  • „staatlich geprüfte Altenpflegehelferin“ oder „staatlich geprüfter Altenpflegehelfer“ in Rheinland-Pfalz
  • „staatlich anerkannte Gesundheits- und Pflegeassistentin“ oder „staatlich anerkannter Gesundheits- und Pflegeassistent“ in Hamburg
  • „staatlich geprüfte Pflegefachhelferin“ oder „staatlich geprüfter Pflegefachhelfer“ in Bayern
  • „staatlich geprüfte Pflegeassistentin“ oder „staatlich geprüfter Pflegeassistent“ in Niedersachsen
  • „Kranken- und Altenpflegehelferin“ oder „Kranken- und Altenpflegehelfer“ in Mecklenburg-Vorpommern

Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung vom LASV bekommen. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.  

Es ist wichtig, wo Sie Ihre Ausbildung gemacht haben. Das Verfahren für Berufsqualifikationen aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz kann anders sein als das Verfahren für Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur EU, dem EWR oder der Schweiz gehören.

Sie können den Antrag auch aus dem Ausland stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

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