Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit
Volltext
Die Ausbildungszeit kann auf Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel (nach Ausbildungsordnung) in kürzerer Ausbildungszeit erreicht werden kann.
Die Ausbildungszeit kann auf Antrag des Auszubildenden in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn dies notwendig ist, um das Ausbildungsziel (nach Ausbildungsordnung) zu erreichen. Der Ausbildende ist in diesen Fällen anzuhören.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular der zuständigen Stellen nebst notwendiger Anlagen
Voraussetzungen
Verkürzung: gemeinsamer Antrag des Auszubildenden und Ausbildenden
Verlängerung: Antrag des Auszubildenden und Anhörung des Ausbildenden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Je nach Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Den Antrag stellen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Verkürzung: gemeinsamer Antrag des Auszubildenden und Ausbildenden
Verlängerung: Antrag des Auszubildenden und Anhörung des Ausbildenden
Bearbeitungsdauer
Je nach Abstimmungsaufwand 3-6 Wochen
Fristen
Rechtzeitige Antragstellung nach Bekanntwerden der Verkürzungs- bzw. Verlängerungsgründe.
Bei einer Verkürzung der Ausbildung soll mindestens ein Jahr Ausbildunzeit verbleiben.
Formulare/Schriftformerfordernis
Antragstellung mittels der entsprechenden Anträge bei der zuständigen Stelle
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern