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Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit

Volltext

Die Ausbildungszeit kann auf Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel (nach Ausbildungsordnung) in kürzerer Ausbildungszeit erreicht werden kann.   

Die Ausbildungszeit kann auf Antrag des Auszubildenden in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn dies notwendig ist, um das Ausbildungsziel (nach Ausbildungsordnung) zu erreichen. Der Ausbildende ist in diesen Fällen anzuhören.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular der zuständigen Stellen nebst notwendiger Anlagen

Voraussetzungen

Verkürzung: gemeinsamer Antrag des Auszubildenden und Ausbildenden

Verlängerung: Antrag des Auszubildenden und Anhörung des Ausbildenden

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Je nach Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle

Verfahrensablauf

Den Antrag stellen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Verkürzung: gemeinsamer Antrag des Auszubildenden und Ausbildenden

Verlängerung: Antrag des Auszubildenden und Anhörung des Ausbildenden

Bearbeitungsdauer

Je nach Abstimmungsaufwand 3-6 Wochen

Fristen

Rechtzeitige Antragstellung nach Bekanntwerden der Verkürzungs- bzw. Verlängerungsgründe.

Bei einer Verkürzung der Ausbildung soll mindestens ein Jahr Ausbildunzeit verbleiben.

Formulare/Schriftformerfordernis

Antragstellung mittels der entsprechenden Anträge bei der zuständigen Stelle

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

23.10.2019

Zuständige Stelle

Handwerkskammern und  Industrie- und Handelskammern

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Potsdam

Charlottenstraße 34 - 36
14467Potsdam
E-Mail
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

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