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Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit Entscheidung

Volltext

Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel (nach Ausbildungsordnung) in kürzerer Ausbildungszeit erreicht werden kann.

Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag des Auszubildenden auf Verlängerung der Ausbildungszeit, wenn diese notwendig ist, um aus Ausbildungsziel zu erreichen. Der Ausbildende ist in diesen Fällen anzuhören.

Erforderliche Unterlagen

Antrag der Antragsteller, welcher durch die zuständigen Stellen beschieden wird. Die zuständige Stelle fertigt darüber einen Bescheid aus.

Voraussetzungen

Vollständiger Antrag nebst allen Nachweisen von den Antragstellern.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Je nach Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle.

Die Prüfung der Antragunterlagen erfolgt durch die zuständige Stelle. Die zuständige Stelle bescheidet Ihren Antrag und fertigt den Bescheid aus.

Bearbeitungsdauer

Je nach Abstimmungsaufwand 3-6 Wochen

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

Schriftliche Antragstellung bei der zuständigen Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

23.10.2019

Zuständige Stelle

Handwerkskammern und  Industrie- und Handelskammern

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Potsdam

Charlottenstraße 34 - 36
14467Potsdam
E-Mail
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

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Öffnungszeiten 

 

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