Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit Entscheidung
Volltext
Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel (nach Ausbildungsordnung) in kürzerer Ausbildungszeit erreicht werden kann.
Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag des Auszubildenden auf Verlängerung der Ausbildungszeit, wenn diese notwendig ist, um aus Ausbildungsziel zu erreichen. Der Ausbildende ist in diesen Fällen anzuhören.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Antrag der Antragsteller, welcher durch die zuständigen Stellen beschieden wird. Die zuständige Stelle fertigt darüber einen Bescheid aus.
Voraussetzungen
Vollständiger Antrag nebst allen Nachweisen von den Antragstellern.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Je nach Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle.
Die Prüfung der Antragunterlagen erfolgt durch die zuständige Stelle. Die zuständige Stelle bescheidet Ihren Antrag und fertigt den Bescheid aus.
Bearbeitungsdauer
Je nach Abstimmungsaufwand 3-6 Wochen
Fristen
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Schriftliche Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern