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Anzeige von Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz

Horstweg 57
14478 Potsdam

Postfach 90 02 36
14469 Potsdam
Telefon 0331 8683-444

Volltext

Die Herstellung, Verwendung und Bearbeitung asbesthaltiger Gefahrstoffe ist sowohl Betrieben als auch Privatleuten grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen gelten für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Fallen dabei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien an, müssen Sie als gewerbetreibende Person dies dem LAVG vor Beginn der Arbeiten melden.

Erforderliche Unterlagen

In der Anzeige führen Sie mindestens auf:

  • Lage der Arbeitsstätte (Anschrift)
  • verwendete oder gehandhabte Asbestarten und -mengen,
  • ausgeübte Tätigkeiten und angewendete Verfahren,
  • Anzahl der beteiligten Beschäftigten,
  • Beginn und Dauer der Tätigkeiten,
  • Maßnahmen zur Begrenzung der Asbestfreisetzung und zur Begrenzung der Asbestexposition der Beschäftigten.

Außerdem führen Sie folgende Angaben beziehungsweise Unterlagen bei:

  • Sachkundigen-Zertifikat
  • gegebenenfalls Zulassung
  • Arbeitsplan
  • Betriebsanweisung

Voraussetzungen

  • Beschäftigung von Sachkundigen nach TRGS 519 (Nummer 5 TRGS 519)
  • bei Arbeiten mit schwach gebundenen Asbest zusätzlich Zulassung als Fachbetrieb

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die beabsichtigten Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien zeigen Sie schriftlich an:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen beim LAVG ein.

Bearbeitungsdauer

unerheblich, da Information des Anzeigenden nur bei Mängeln erfolgt

Fristen

Anzeigefrist: spätestens 7 Tage vor Beginn der Tätigkeiten

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

10.12.2019

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Arbeitsschutz“

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Formular SEPA Lastschrift

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09:00–12:00 Uhr

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07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Frgeschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund