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Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

Volltext

Wenn Sie selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen oder gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten anbieten oder erbringen, haben Sie dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen, soweit nicht eine solche Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber anderen Stellen besteht. Satz 1 gilt nicht für kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten, die wie folgt erbracht werden:

 1.   in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft,

 2.   von Trägern im Sinne des § 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,

 3.   in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,

 4.   in Einrichtungen nach § 3 Abs. 2 oder in Einrichtungen, auf die das Heimgesetz anwendbar ist, oder

 5.   im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit oder zugunsten der betreuten Personen oder aus Gefälligkeit oder aus Gründen der familiären, verwandtschaftlichen oder nachbarschaftlichen Hilfe.

Zu den Gesundheitsberufen zählen in der Regel:

  • Arzt oder Ärztin
  • Zahnarzt oder Zahnärztin
  • Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologische Psychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut oder -therapeutin
  • Apotheker oder Apothekerin
  • Heilpraktiker oder Heilpraktikerin
  • Altenpfleger oder Altenpflegerin
  • Diätassistent oder Diätassistentin
  • Ergotherapeut oder Ergotherapeutin
  • Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder -krankenpflegerin
  • Gesundheits- und Krankenpfleger oder Krankenpflegerin
  • Logopäde oder Logopädin
  • Masseur und medizinischer Bademeister oder Masseurin und medizinische Bademeisterin
  • Orthoptist oder Orthoptistin
  • Physiotherapeut oder Physiotherapeutin
  • Podologe oder Podologin
  • Rettungsassistent oder -assistentin bzw. Nofallsanitäter oder Notfallsanitäterin
  • Medizinisch-technischer Laboratoriums-Assistent oder Medizinisch-technische Laboratoriums-Assistentin
  • Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent oder Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin
  • Medizinisch-technischer Assistent oder Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
  • Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder
  • als selbstständig tätiger Desinfektor oder selbstständig tätige Desinfektorin

Hinweis: Nachträgliche Änderungen oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer Tätigkeit müssen Sie ebenfalls anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

beglaubigte Kopie der Berufsurkunde

Voraussetzungen

Nachweis zur Berechtigung der Berufsausübung (Berufsurkunde)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

abhängig von den jeweiligen Gebührenordnungen der Städte und Landkreise

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

  • Erstellen Sie die Anzeige.    
  • Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.

Fristen

Anzeigefrist: unverzüglich vor Aufnahme der Tätigkeit  

Formulare/Schriftformerfordernis

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

08.01.2020

Zuständige Stelle

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund