Fahrtkostenerstattung für Schüler, beantragen
Kurzinformationen
Die Eltern des Schülers oder der Schülerin erwerben die notwendige Fahrkarte für den Weg von der Wohnung zur Schule (Schulweg) selbst und reichen diese dann zur Erstattung im Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Schülerbeförderung, Kultur und Sport ein. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist für die Schüler*innen zuständig, deren Hauptwohnung sich im Landkreis Potsdam-Mittelmark befindet.
Beschreibung
Unter die Erstattungspflicht fallen in diesem Fall nur die notwendigen Fahrtkosten zur zuständigen bzw. kostengünstigsten erreichbaren Schule der gewählten Schulform in öffentlicher Trägerschaft, wenn der Schulweg für Schüler*innen der Sekundarstufe I mind. 3 km und für Schüler*innen der Sekundarstufe II mind. 5 km beträgt.
Notwendige Fahrtkosten für den Schulweg sind die Beförderungsentgelte nach den Tarifen des VBB für die preisgünstigste Verkehrsverbindung unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisermäßigungen.
Ihr Kind besucht mit der „Heinrich-Julius-Bruns“ Grund- und Gesamtschule in Kloster Lehnin jedoch nicht die am kostengünstigsten erreichbare Schule. Somit erhalten Sie vom Landkreis Potsdam-Mittelmark nicht den kompletten Betrag der Fahrtkosten erstattet. Diesen Differenzbetrag bezahlt – nach vorheriger Antragstellung – die Gemeinde Kloster Lehnin.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) in der jeweils gültigen Fassung
- Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von Schülerfahrtkosten des Landkreises Potsdam-Mittelmark in der jeweils gültigen Fassung
Fristen
Der Antrag mit den aufgeführten Anlagen muss bis zum 15. November in der Gemeinde Kloster Lehnin eingegangen sein. Die Zahlung erfolgt hierbei für das gesamte Schuljahr.
Ansprechpartner
FB 1 – Finanzen, Soziales und Zentrale Dienste
Frau Schröder
Raum 2.17 (03382) 73 07 16
(03382) 73 07 62