BannerbildGrüne Weiden - Glückliche TiereEhemaliges Zisterzienserkloster in LehninBadestelle am Emstaler Schlauch
 

Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz

Volltext

Über den Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige im Land Brandenburg entscheidet die Brandenburgische Ingenieurkammer als Anerkennungsbehörde. Diese prüft anhand der eingereichten Unterlagen gem. § 5 BbgPrüfSV die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

Der Antrag auf Anerkennung muss die Fachbereiche und Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird, enthalten. Zudem sind bisherige Anerkennungsverfahren in diesen Fachbereichen oder Fachrichtungen, auch in einem anderen Land, denen sich der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits erfolglos unterzogen hat, ggf. nachzuweisen.

Erforderliche Unterlagen

Mit ausgefülltem schriftlichen Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:

  • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • je eine Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
  • der Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P) oder ein gleichwertiges Dokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, wobei Nachweis oder Dokument nicht älter als drei Monate sein soll
  • Angaben über den Geschäftssitz und etwaige weitere Niederlassungen
  • Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist
  • die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung gemäß § 5 Absatz 4 BbgPrüfSV in den jeweiligen Fachbereichen oder Fachrichtungen

Voraussetzungen

  • Berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesens o.ä.
  • Nachweis einer mind. 2-jährigen Tätigkeit als Ingenieur oder Ingenieurin im Bereich sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstung, Fachbereich Brandschutz
  • Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften und Regelwerke
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 3 Monate, Mindestdeckungssummer §10 BgbIngG

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Prüfung der formalen Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfsachverständiger: 500 EUR

Verfahrensablauf

Die Anerkennung erfolgt auf schriftlichen Antrag.

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie den Antrag bei der Ingenieurkammer Brandenburg ein.
  • Der Antrag wird durch den Eintragungsausschuss bearbeitet (dieser gibt ggf. Erläuterungen bzw. Aufforderungen zum Nachreichen von Unterlagen).
  • Sie erhalten anschließend postalisch einen Bescheid des Eintragungsausschusses.

Bearbeitungsdauer

mindestens 3 Monate

Formulare/Schriftformerfordernis

Formular: Das Antragsformular für die Anerkennung als bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger bzw. Prüfsachverständige finden Sie unter https://www.bbik.de/fileadmin/Dateien/oeffentlich/Allgemeine_Dokumente/Antraege_und_Anmeldungen/Antrag_Anerkennung_PSV_20082019.pdf

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich. Ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer

Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Ingenieurkammer

Schlaatzweg 1
14473Potsdam
E-Mail
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund