Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
Volltext
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine
Zur Genehmigung des kommunales Wappens:
Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:
- zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
- eine Begründung des Wappenmotivs und
- der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Anschließend beim Innenministerium:
- eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
- das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
- den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Verfahrensablauf
Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 22
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden
Ansprechpunkt
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Kloster Lehnin - Stabsstelle Bürgermeister
Friedensstraße 314797 Kloster Lehnin
Herr Marco Bergholz
Frau Kathrin Höft
Herr David Juchert
Frau Manuela Mewes
Herr René Paul-Peters
Herr Mark Thurley
Frau Bettina Tonn
