Badestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur Startseite
 

Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung Dolmetscher und Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten

Volltext

Wenn Sie als Dolmetscher und Übersetzer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Ausübung einer in § 1 Absatz 1 BbgDolmG genannten oder vergleichbaren Tätigkeit rechtmäßig niedergelassen sind, können Sie auf Antrag in das Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis eingetragen werden. 

Auch wenn Ihr Beruf oder die Ausbildung zu diesem Beruf im Staat Ihrer Niederlassung nicht reglementiert ist und Sie diesen Beruf mindestens zwei Jahre während der vorhergehenden zehn Jahre in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ausgeübt haben, können Sie eine Eintragung in das Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis beantragen.

In beiden Fällen ist Voraussetzung für eine Eintragung, dass Sie die Tätigkeit als Dolmetscher oder Übersetzer im Land Brandenburg vorübergehend und gelegentlich ausüben wollen (vorübergehende Dienstleistungen).

Das Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis beinhaltet folgende Angaben zu den allgemein beeidigten Dolmetschern und ermächtigten Übersetzern:

  • den Namen, 
  • die Anschrift, 
  • Telekommunikationsanschlüsse, 
  • die Sprache, für die die allgemeine Beeidigung oder die Ermächtigung erfolgt ist, 
  • die Angabe, ob der Eingetragene als Dolmetscher oder Übersetzer tätig ist, 
  • den Tag der allgemeinen Beeidigung oder der Ermächtigung, - bei Dolmetschern und Übersetzern aus anderen EU-/EWRStaaten die Berufsbezeichnung, die den Regelungen des Niederlassungsstaates entspricht.

Die personenbezogenen Daten, zu deren Veröffentlichung Sie Ihr Einverständnis erteilt haben, werden im Internet in der bundeseinheitlichen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 Verordnung zur Ausführung des Brandenburgischen Dolmetschergesetzes).

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund