Ehemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur Startseite
 

Betriebliche Gesundheitsförderung für Krankenversicherte

Volltext

Betriebe mit Interesse an betrieblicher Gesundheitsförderung können sich an eine Krankenkasse wenden und aus einem Leistungsportfolio zur Unterstützung und Einführung betrieblicher Gesundheitsvorsorge wählen. Zu den Themen zählen:

  • Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
  • Gesundheitsförderlicher Arbeits und Lebensstil
  • Überbetriebliche Vernetzung und Beratung

Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch

  • eigene Fachkräfte
  • sowie finanzielle Förderung.

Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse gewährleistet die Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.

Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der ein Teil der Mitarbeiter versichert ist.

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund