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Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberaterinnen und -berater mit ausländischer Berufsqualifikation beantragen

Volltext

Mit der Eignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie den Beruf als Steuerberaterin oder Steuerberater auch in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß ausüben können.

Die Eignungsprüfung ist eine Unterform der Steuerberaterprüfung. Wenn sowohl die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung als auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllt sind, steht es Ihnen frei, welche Form der Prüfung Sie beantragen.

Die Eignungsprüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit höchstens 2 Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Unterschied zur „normalen“ Steuerberaterprüfung handelt es sich bei der Eignungsprüfung um eine verkürzte Prüfung, da nicht alle Prüfungsgebiete geprüft werden. Prüfungsgebiete:

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Volkswirtschaft und
  • Berufsrecht

Die Prüfung in einem der genannten Prüfungsgebiete entfällt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie im Rahmen Ihrer bisherigen Ausbildung, durch Fortbildung oder im Rahmen Ihrer bisherigen Berufstätigkeit einen wesentlichen Teil der Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erlangt haben, die in dem jeweiligen Prüfungsgebiet gefordert werden und die von einer zuständigen Stelle formell anerkannt wurden.

Die Eignungsprüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen obersten Landesfinanzbehörde abgelegt. Die Zulassung zur Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind Aufgaben der zuständigen Steuerberaterkammer.

Nach bestandener Eignungsprüfung erfolgt Ihre Bestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater durch die zuständige Steuerberaterkammer mit denselben Rechten und Pflichten.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Fristen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

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