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Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen beantragen

Volltext

Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie

  • Arbeitslosengeld II beziehen oder Anspruch darauf haben
  • sich beruflich selbständig machen möchten (Existenzgründung),
  • eine bisher geringfügige selbständige Tätigkeit zu Ihrem Hauptberuf ausweiten wollen oder
  • schon hauptberuflich selbständig tätig sind.

Ziel ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können und kein Arbeitslosengeld II (Hartz IV) mehr benötigen.

Finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Sachgütern

Wenn Sie Sachgüter anschaffen wollen, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, können Sie dafür ein Darlehen oder einen Zuschuss von Ihrem Jobcenter bekommen. Sachgüter können zum Beispiel sein:

  • Computer,
  • Software,
  • Telefon,
  • Büromöbel,
  • Marketingmaßnahmen (zum Beispiel Erstellung einer Homepage)
  • Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge
  • Kaution für Gewerberäume
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung Ihres Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.

Es werden keine laufenden Betriebskosten übernommen, wie zum Beispiel

  • Löhne und Personalkosten,
  • Miete,
  • Telefonrechnungen oder
  • Wartungskosten.

Die finanzielle Unterstützung zum Erwerb von Sachgütern erhalten Sie üblicherweise als Darlehen. Im Einzelfall sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von EUR 5.000 möglich, Darlehen auch darüber hinaus.  Eine Kombination von beidem ist möglich. Ausgezahlt werden die Darlehen und Zuschüsse abhängig vom Verwendungszweck in monatlichen Raten oder als Gesamtbetrag. Das Darlehen müssen Sie später zurückzahlen, den Zuschuss nicht.

Die Förderung durch das Jobcenter müssen Sie beantragen, bevor Sie die Anschaffung tätigen. Die Gewährung eines Darlehens oder Zuschusses für bereits angeschaffte Sachgüter ist nicht möglich.

Kostenfreie Beratungen und Schulungen für Selbständige

Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie auch gefördert werden durch

  • Beratungen, die Ihnen helfen, Ihre selbständige Tätigkeit aufrechtzuerhalten oder neu auszurichten (Steuer- und Rechtsberatungen werden jedoch nicht gefördert)
  • Schulungen, die Ihnen unternehmerische Kenntnisse zum Beispiel in den Bereichen Marketing, Buchhaltung, Akquise oder Projektmanagement vermitteln.

Beides ist für Sie kostenfrei. Ihr Jobcenter beauftragt dafür zum Beispiel Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, private Bildungsträger, Innovations-, Technologie- oder Gründerzentren.

Welche der vorgenannten Leistungen Sie bekommen können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft. Das gilt auch für die Höhe eines Darlehens oder Zuschusses. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

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