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Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
  • Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.

Voraussetzungen

gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zur Schädlingsbekämpfung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrenskosten

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben,
  • die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und
  • die Voraussetzungen geprüft wurden.

Fristen

Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

28.12.2020

Zuständige Stelle

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

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