Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Volltext
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
- Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.
Voraussetzungen
gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zur Schädlingsbekämpfung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrenskosten
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben,
- die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und
- die Voraussetzungen geprüft wurden.
Fristen
Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt