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Ukrainische Flüchtlinge Hilfeleistung Koordination

Volltext

Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine fliehen Hunderttausende Menschen vor Krieg und Gewalt. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten helfen und bieten zum Beispiel private Wohnunterkünfte für ukrainische Geflüchtete an.

Auf der Seite des Sozial- und Integrationsministerium stehen Informationen zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten im Land Brandenburg bereit.

Sie finden außerdem Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

Zuständig für Asylanträge in Brandenburg ist die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)

Ansprechpunkt

Ansprechpunkte sind im Land Brandenburg die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon +49 911 943-0
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund