Liegenschaftskataster Einsicht gewähren
Volltext
Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Ebenso sind dort Informationen zu Flurstücken verfügbar.
Auskünfte können außerdem zu den Sprechzeiten in der zuständigen Katasterbehörde eingeholt werden.
Für personenbezogene Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
- Online abrufbar
- Anfrage bei der Katasterbehörde
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterbehörden) sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 21 - Tiefbau und Baubetriebshof
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Herr Martin Bertz
Herr Sascha Bösenthal
Herr Axel Hoffmann
Frau Kerstin Kober
Frau Cordula Roßner
Frau Ellen Tharann 03382 73070