Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Volltext
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung Arbeitsschutz
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Horstweg 5714478Potsdam