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Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Volltext

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bearbeitungsdauer

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle(n)

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

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Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

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07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

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nach telefonischer Terminvereinbarung

 

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Gemeinde Kloster Lehnin

 

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