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Führerschein Änderung

Volltext

In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
  • ärztliches Gutachten oder Gutachten eines oder einer unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Die Änderung erfolgt auf Ihren Antrag. Sie haben den Nachweis zu erbringen, dass die jeweilige Beschränkung ggf. keine Berechtigung mehr besitzt.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren werden je nach Aufwand bemessen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Genauere Informationen über die Höhe der Gebühr können Sie auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Aufwand abhängig, aber auch von der der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Im Idealfall, also beim Vorliegen aller Ihrer Unterlagen, kann die Bearbeitungsdauer eine bis anderthalb Wochen betragen.

Fristen

Bei der Änderung eines Führerscheines sind keine Fristen zu beachten.

Formulare/Schriftformerfordernis

Die notwendigen Formulare erhalten Sie direkt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt). Im Internet sind keine Formulare erhältlich. Eine Antragstellung ist nur durch persönliches Erscheinen direkt vor Ort möglich. Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen können Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erhalten.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei den Begrifflichkeiten von Führerschein und Fahrerlaubnis wird wie folgt unterschieden: Die Fahrerlaubnis ist Ihre Berechtigung ein Fahrzeug einer jeweiligen Klasse zu führen. Der Führerschein ist das entsprechende Dokument, also der Nachweis, dass Sie die jeweilige Fahrerlaubnis besitzen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am

01.06.2022

Zuständige Stelle

Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises.

Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

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09:00–12:00 Uhr

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