Hausnummernvergabe, beantragen
Kurzinformationen
Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt das Ordnungsamt eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere
- Grundstücksteilungen
- Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
- Veränderungen in der Erschließung
- Veränderungen des Haupteingangs
Hausnummern müssen beleuchtet und von der Straße gut erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von Hausnummern in der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Gemarkung, Flur, Flurstück
- Lagebezeichnung oder -beschreibung
- als Anlage: Kopie des Amtlichen Lageplanes (bei Neubau), ein Auszug aus der Stadtkarte oder ein Flurkartenauszug, vorzugsweise Hausnummern der Nachbargrundstücke
Kosten
3,00 €