Kinderreisepass
Kurzinformationen
Sie möchten mit ihrem Kind in das Ausland verreisen?
Der Kinderreisepass kann für das Kind das richtige Dokument sein.
Bitte beachten Sie:
Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.
Über die Einreisebestimmungen haben sich die Eltern vor Antragstellung zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.
Beschreibung
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig. Es besteht die Möglichkeit, diesen längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängern zu lassen.
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung anwesend sein.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Identitätsnachweis/e der antragsberechtigten Person/en
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) vom Kind
- ggf. bisherige Dokumente des Kindes (falls vorhanden)
- Geburtsurkunde des Kindes im Original
- ggf. schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderreisepasses
- zusätzlich der Personalausweis oder die Kopie des Personalausweises des Sorgeberechtigten, der nicht bei der Antragstellung anwesend ist (Nur so kann die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung überprüft werden!)
- bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige Scheidungsurteil
Fristen
Der Kinderreisepass kann sofort ausgestellt werden.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr
- Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro
- Für die Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
- Für die separate Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
Weiterführendes
Reiseratgeber (Reise- und Sicherheitshinweise) A-Z
Bitte wenden Sie sich an den entsprechenden Sachbearbeiter für die Einverständniserklärung Kinderreisepass GSV.
Ansprechpartner
FB 2 – Bürgerservice, Recht und Ordnung
Frau Zahn
Raum 1.09 (03382) 73 07 22
(03382) 73 07 62