Melderegister, Übermittlungssperre
Kurzinformationen
Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.
Beschreibung
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
- an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
- aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- an Adressbuchverlage
Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
Kosten
keine
Weiterführendes
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter zum Formular Widerspruch gegen Datenübermittlung.
Ansprechpartner
FB 2 – Bürgerservice, Recht und Ordnung
Frau Zahn
Raum 1.09 (03382) 73 07 22
(03382) 73 07 62