Obdachlosenangelegenheiten
Kurzinformationen
Obdachlos? Wie können wir Ihnen helfen?
Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der betroffenen Personen und damit für die öffentliche Sicherheit dar. Die betroffenen Personen sollten schnellstmöglichst alle Hilfsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Beschreibung
In der Gemeinde Kloster Lehnin gibt es keinen Wohnungsnotstand, so dass es in der Regel möglich sein sollte, kurzfristig bei einem der vielen Vermieter eine Ersatzwohnung anzumieten. Es gibt eine Anzahl an Hotels, Pensionen und Zimmervermittlungen, welche übergangsweise die betroffenen Personen beherbergen können. In Notfällen kann die Einweisung in ein Obdachlosenheim vermittelt werden.
Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördengesetz vom 21.08.1996
Notwendige Unterlagen
Sämtliche Unterlagen (Abmahnungen, Kündigungen, Ankündigungen zur zwangsweisen Räumung o. Ä.), soweit verfügbar und vorhanden, welche die Umstände der bevorstehenden Obdachlosigkeit betreffen, sollten bereitgehalten werden. Beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein, wenn nicht bereits erfolgt; beantragen Sie Wohngeld. Wenden Sie sich rechtzeitig, das heißt nicht erst am Tag vor dem Räumungstermin, an das Ordnungsamt. Nur so können Sie effektiv unterstützt werden.
Kosten
keine
Ansprechpartner
FB 2 – Gemeindeentwicklung und Bauen, Bürgerservice, Recht und Ordnung
Nicole Näther
Raum 1.12 (03382) 73 07 20
(03382) 73 07 62