Nebenwohnung
Kurzinformationen
Beschreibung
Anmeldung einer Nebenwohnung
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, jede weitere seine Nebenwohnung (sog. Zweitwohnung).
Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend benutzte Wohnung. Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.
Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug müssen Sie die Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden, Sie erhalten eine Meldebestätigung.
Eine schriftliche Anmeldung ist möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- Anmeldeformular (vollständig ausgefüllt und vom Meldepflichtigen unterschrieben)
- Beiblatt zur Anmeldung (bei mehreren Wohnungen)
- Kopie Personalausweis o. Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung: Ab dem 1. November 2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Bestätigung. Eine solche Wohnungsgeberbestätigung steht Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung.
Die Gemeinde Kloster Lehnin erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Nebenwohnung (sog. Zweitwohnung). Weitere Informationen finden Sie unter "Zweitwohnsitzsteuersatzung".
Abmeldung einer Nebenwohnung
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug beim Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.
Eine schriftliche Abmeldung ist möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- Abmeldeformular (vollständig ausgefüllt und vom Meldepflichtigen unterschrieben)
- Kopie Personalausweis o. Reisepass
Rechtsgrundlagen
- ab 01.11.2015: Bundesmeldegesetz (BMG)
- (Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde)
Fristen
Abmeldungen können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.
Kosten
gebührenfrei; das gilt auch für die Abmeldebestätigung.