Reisepass
Kurzinformationen
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen.
Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Reise-Veranstalter oder beim Reise-Ratgeber des Auswärtigen Amtes.
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie eine Express-Herstellung beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Der normale Reisepass hat 24 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in der Gemeinde Kloster Lehnin
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind/der Jugendliche ebenfalls anwesend sein.
Ein vorläufiger Reisepass kann nur im Ausnahmefall ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Express-Passes nicht mehr ausreicht. Nachweise über eine unmittelbar bevorstehende Reise sind vorzulegen (z.B. Reisevertrag, Flugtickets o.ä.).
Zweitpass:
In der Regel darf jeder nur einen Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass besitzen (§ 1 Absatz 3 Passgesetz (PassG). In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen, wovon der zweite jedoch nur 6 Jahre gültig ist.
Diese Ausnahmefälle sind:
- sie sind aus beruflichen Gründen viel im Ausland unterwegs. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass oder
- sie möchten in ein Land einreisen, das möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
Gültigkeit:
- Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- Reisepass ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Ab 01. März 2017 wird ein neuer Reisepass durch das Bundesministerium des Innern eingeführt:
Der neue Reisepass wird mit neuen, zeitgemäßen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein und es wird Verbesserungen bei der Nutzerfreundlichkeit durch den Einsatz neuer Materialien geben.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis/Reisepass)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr alter Reisepass
- bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters für ein Kind: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters (dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.)
-
bei alleinigem Sorgerecht bitte einen entsprechenden Nachweis vorlegen (z. B. eine Negativbescheinigung über Sorgeerklärungen - diese kann über das Jugendamt, beim Geburtsort des Kindes, beantragt werden)
Fristen
- ohne Express-Antrag: etwa 3 bis 4 Wochen
- mit Express-Antrag: höchstens 4 Werktage, wenn Sie den Antrag bis 11:00 Uhr im Einwohnermeldeamt stellen.
Kosten
- wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: 37,50 €
- wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: 60,00 €
Falls die Gemeinde Kloster Lehnin nicht Ihr Haupt-Wohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr.
Sonstiges:
- für einen Express-Antrag: zusätzlich 32,00 €
- für einen Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich 22,00 €
Weiterführendes
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter zum Formular der Einverständniserklärung Reisepass GSV.
Ansprechpartner
FB 2 – Bürgerservice, Recht und Ordnung
Frau Zahn
Raum 1.09 (03382) 73 07 22
(03382) 73 07 62