Lagerfeuer, beantragen
Kurzinformationen
Voraussetzungen
- Erlaubnis des Grundstückseigentümers
- bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes
- Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz- OBG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImschG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)
- Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
- Verordnung über die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen und pflanzlichen Abfällen außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen (Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung- AbfKompVbrV)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
- Hauptsatzung der Gemeinde Kloster Lehnin
Notwendige Unterlagen
- Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)
- Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers
- Genaue Ortsangabe
- Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)
- Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Fristen
14 Tage
Kosten
Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (GebOMLUR)
Weiterführendes
Für das Abbrennen von Traditionsfeuerwerken (Osterfeuer, Maifeuer usw.) nutzen Sie bitte das entsprechende Formular und senden es an veranstaltungen@lehnin.de.