Schulwechsel, beantragen
Kurzinformationen
Soll Ihr Kind eine andere als die für Ihren Wohnsitz zuständige Grundschule besuchen, muss das anhängende Antragsformular ausgefüllt und bei der zuständigen Schule eingereicht werden.
Beschreibung
Sofern die für Ihren Wohnsitz zuständige Schule nur unter besonderen Schwierigkeiten erreicht werden kann oder der Besuch einer anderen Schule aus pädagogischen bzw. sozialen Gründen notwendig ist, kann ein entsprechender Antrag bei den Schulen gestellt werden.
Die Eltern füllen hierzu das aufgeführte Formular, mit der konkreten Begründung der Notwendigkeit einer Beschulung an einer anderen als der zuständigen Grundschule, aus und reichen dieses bei der zuständigen Grundschule ein.
Schulleitung und Träger sowohl der zuständigen als auch der gewünschten Grundschulen müssen hierzu ihre Stellungnahmen abgeben bevor das Schulamt eine abschließende Entscheidung trifft. Dieser Verwaltungsweg erfolgt über die Einrichtungen und ohne weitere Handlungsnotwendigkeiten der Eltern. Der Bescheid über Zustimmung oder Ablehnung des Antrags wird vom Schulamt direkt an die Familie gesendet.
Rechtsgrundlagen
BbgSchulG § 106 Abs. 4 (Brandenburgisches Schulgesetz, in der jeweils gültigen Fassung)
Fristen
Der Antrag auf „Beschulung an einer anderen als der zuständigen Schule“ kann jederzeit gestellt werden.
Aufgrund der längeren Verwaltungswege variiert die Bearbeitungszeit. In der Regel handelt es sich um einen Zeitraum von ein und zwei Monaten. Bei komplexen Fällen kann die Bearbeitung bis zu vier Monate in Anspruch nehmen.
Ansprechpartner
FB 1 – Finanzen, Soziales und Zentrale Dienste
Frau Schröder
Raum 2.17 (03382) 73 07 16
(03382) 73 07 62