Personalausweis
Kurzinformationen
Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:
- bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises
- bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)
- bei Verlust des Personalausweises
- bei Diebstahl des Personalausweises
- ab Vollendung des 16. Lebensjahres
Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Personalausweises:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Hauptwohnsitz in Kloster Lehnin
- deutsche Staatsangehörigkeit
zusätzlich bei unter 16-Jährigen Personen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche hauptwohnsitzlich gemeldet ist
Beschreibung
Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er wird im Scheckkartenformat erstellt und beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und (freiwillig) Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden. Abgesehen von der bisherigen Funktion, der Identifizierung des Ausweisinhabers, bietet der neue Personalausweis darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
- Geburtsurkunde (im Original)
- ggf. Namensänderungsurkunde (bei Namensänderungen) im Original
- ggf. Eheurkunde (nach erfolgter Eheschließung mit Namensänderung) im Original
zusätzlich bei unter 16-Jährigen Personen:
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
- ggf. die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten
- ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Fristen
- Personalausweis: ca. 2 Wochen
- vorläufiger Personalausweis: wird sofort bei Antragstellung ausgestellt
Kosten
Gebühren sind grundsätzlich bei Antragstellung zu entrichten (Bar oder mit EC-Karte).
- 22,80 Euro - für Personen unter 24 Jahre
- 37,00 Euro - für Personen ab 24 Jahre
- 10,00 Euro - vorläufiger Personalausweis
Ansprechpartner
FB 2 – Bürgerservice, Recht und Ordnung
Frau Zahn
Raum 1.09 (03382) 73 07 22
(03382) 73 07 62