Reisepass, Verlust
Kurzinformationen
Als Inhaber/in eines Reisepasses (ePass) oder eines vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl des Passes anzuzeigen.
Dies gilt ebenso für den Verlust eines Kinderreisepasses - anzeigepflichtig ist der gesetzliche Vertreter des Kindes.
Die Diebstahlanzeige bei der Polizei ersetzt die Verlustanzeige nicht.
Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen.
Die Verlustanzeige muss persönlich im Einwohnermeldeamt gestellt werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist ausgeschlossen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Identitätsnachweis
z.B. Personalausweis
Kosten
gebührenfrei
Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, entstehen dafür Kosten.