Badestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur Startseite
 

An alle Eltern! Fahrradhelm auf Spielplatz absetzen! Auch Gurte, Schnüre, Kapuzen, Bändchen, Schals und Schlüsselanhänger können auf Klettergeräten gefährlich werde

Reduziert der Helm im Straßenverkehr das Verletzungsrisiko, kann er auf dem Spielplatz zu einem tödlichen Risiko werden, wie ein neuerlicher Fall in Oberhausen zeigt, bei dem sich ein achtjähriges Mädchen in einem Seil-Klettergerät stranguliert hat und seinen schweren Verletzungen erlag.

 

Die Klettergeräte sind so konzipiert, dass der Kopf eines Kindes entweder nicht hindurchpasst oder leicht hindurchrutschen kann. Bei der Kalkulation gehen die Konstrukteure von einem normal großen Kinderkopf aus und nicht von Kindern mit Fahrradhelmen, die den Kopfumfang deutlich vergrößern.

 

Auch Gurte, Schnüre, Kapuzen, Bändchen, Schals oder Schlüsselanhänger, die an langen Bändern getragen werden, können auf dem Spielplatz, aber auch beim Klettern auf Bäumen oder beim Herumtoben auf Hochbetten gefährlich werden. Daher sollten sie von Kleidungsstücken entfernt werden oder - besser noch - beim Kauf Klettverschlüsse bevorzugt werden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mo, 31. Mai 2010

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund