Ehemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur Startseite
 

Auslegung des Entwurfsplanes zum Ausbau der Hauptstraße im Bereich zwischen den Haus-Nr. 49 bis 113 im OT Rädel

Die Gemeinde Kloster Lehnin plant derzeit den Ausbau der Hauptstraße im Bereich zwischen den Haus-Nr. 49 bis 113 im OT Rädel.

 

Die Entwurfspläne liegen in der Zeit vom:

 

28.06.2010 bis einschließlich 23.07.2010

 

im Fachbereich 3 des Rathauses der Gemeinde Kloster Lehnin OT Lehnin, Friedensstraße 3 in 14797 Kloster Lehnin, Zimmer 2.08

 

montags und freitags           09:00 Uhr – 12:00 Uhr

dienstags                               09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 15:00 Uhr – 18:00 Uhr

donnerstags                          09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 15:00 Uhr – 16:00 Uhr

 

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Während der Auslegung kann jedermann Anregungen und Bedenken zu den ausgelegten Plänen schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachbereich 3 des Rathauses der Gemeinde Kloster Lehnin vorbringen.

 

Der Straßenentwurf betrifft die Hauptstraße innerhalb der Ortslage Rädel. Der Ausbau beginnt am Ortsausgang Richtung Michelsdorf und endet vor dem Kreuzungsbereich Busendorfer Weg / Brücker Weg. Zum Umfang der Baumaßnahme gehört der Ausbau der Hauptstraße auf einer Länge von ca. 916 m, die Ertüchtigung der vorhandenen Entwässerungsmulden und die Schaffung einer Vorflut im Bereich des Tornower Weges, der höhenmäßige Anschluss der vorhandenen Zufahrten und Zugänge, der standardgerechte Ausbau und die Gestaltung der vorhandenen Einmündungen, sowie die Gestaltung des Platzes zwischen der Hauptstraße und dem Tornower Weg.

 

Derzeit hat die vorhandene Hauptstraße an vielen Stellen Unebenheiten, Flickstellen, Längs- und Netzrissbildungen sowie Randabbrüche. Die Straße entwässert gegenwärtig in das angrenzende Gelände. Bei Regenereignissen kommt es in diesen Bereichen immer wieder zu Pfützenbildungen. Die vorhandenen Mulden sind teilweise nicht mehr erkennbar bzw. zerfahren. Dieser Zustand ist begründet durch die geringe Fahrbahnbreite von weniger als 5,50 m ohne Ausweichen, da der Begegnungsverkehr zwischen einem Lkw und einem Pkw zur Mitbenutzung des unbefestigten Seitenstreifens gezwungen wird.

Der Ausbauquerschnitt wurde unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung, der Bedeutung der Ortslage und der Funktion der Straße, festgelegt.

 

Die Nutzung des gemeinsamen Straßenraumes wird gemäß der beschlossenen Rahmenkonzeption zur Fortschreibung der Verkehrsentwicklungs- / Lärmminderungsplanung mit integrierter Lärmaktionsplanung der Gemeinde Kloster Lehnin als „shared space“ (zu Deutsch: „gemeinsam genutzter Raum“) ausgeführt, das heißt, die Nutzung der Fahrbahn als gemeinsamenr Verkehrsraum für alle Verkehrsteilnehmer, unter weitestgehendem Verzicht auf verkehrsregelnde Maßnahmen, zu ermöglichen.

 

Da wegen der langen Ausbaustrecke eine erhebliche Finanzierungssumme erforderlich wird, welche den Haushalt der Gemeinde Kloster Lehnin erheblich belastet, soll die Maßnahme zeitlich getrennt in mehreren Losen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt werden.

 

Der Ausbau der Hauptstraße erfolgt ohne die Anlage eines Gehweges. Die Fußgänger benutzen wie bisher die Fahrbahn. Die Bereiche zwischen der Fahrbahn und der Flurstücksgrenze werden unter Berücksichtigung des Baumbestandes und der Versorgungsleitungen breitflächig über das Bankett in eine angrenzende Mulde zur Versickerung eingeleitet. Im Bereich zwischen dem Tornower Weg und Haus Nr. 53 wird das gesammelte Regenwasser zu dem nahe liegenden Weiher geführt und dort eingeleitet. Die Versickerungsmulden werden mit 20 cm Oberboden angedeckt, um die Reinigung des gesammelten Regenwassers sicher zu stellen.

 

Folgende Straßenquerschnitte sind vorgesehen

 

-  Baulos 1:  Beginn Ortsausgang Richtung Michelsdorf und Ende vor dem Kreuzungsbereich Bäckerweg

 

Beginnend am Bauanfang (Ortsausgang Richtung Michelsdorf) wird ein 390 m langer Straßenabschnitt in einer Fahrbahnbreite von 4 m zuzüglich erforderlicher Kurvenverbreiterungen und Ausweichenstellen(Verbreiterung auf 5,5 m) im Tiefeinbau ausgebaut, weil nach dem Baugrundgutachten kein Unterbau für einen Hochbau vorhanden ist. Ab Haus Nr. 88 erfolgt die Fahrbahnerneuerung im Hocheinbau ebenfalls mit einer Fahrbahnbreite von 4 m. Die Fahrbahnbreite wurde auf der Grundlage des Gemeindestraßen-Leitfadens des Landes Brandenburg gewählt, der vorgibt, dass bei Straßen, die als Wohnstraßen bzw. Wohnwege dienen und in denen die Verkehrsbelastung gering ist, sowie sich der Lkw-Verkehr auf seltene Ver- und Entsorgungsfahrten (Möbelwagen, Müllfahrzeuge) beschränkt, die Breite der Fahrgasse bei Ausweichstellen in überschaubaren Abständen auf 4 m beschränkt werden kann.

 

- Baulos 2: vom Bäckerweg bis zum Kreuzungsbereich Busendorfer Weg / Brücker Weg

 

Auf Grund des stärkeren Lieferverkehrs wurde der Straßenquerschnitt auf der Grundlage der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Punkt 5.2.5 dörfliche Hauptstraße ohne ÖPNV (z. Bsp. Busse), auf einen 5,50 m breiten Straßenquerschnitt (Begegnungsfall LKW/PKW) erweitert.

 

-  Baulos 3: Kreuzungsbereich Hauptstraße / Tornower Weg

 

Der Bereich der Einmündung des Tornower Weges soll als Minikreisverkehr ausgebildet werden. Der durchschnittliche Wenderadius für einen Pkw liegt bei ca. 6m. Der Radius des Innenkreises beträgt 7 m. Dadurch ist die Anordnung eines Rundbordes am Innenkreis möglich, welcher den Pkw-Fahrer zwingt, seine Geschwindigkeit weiter zu reduzieren. Der Lkw-Fahrer kann unter Mitbenutzung des befestigten Innenkreises den Minikreisverkehr befahren. Eine Zufahrt für den Lkw-Fahrer aus dem Tornower Weg (Flurstück 215) in den Tornower Weg (Flurstück 206) ist auf Grund des gewählten Einmündungsradius R = 7,44 m schwer möglich. Die bereits realisierten Neuanpflanzungen entlang des Tornower Weges können weitestgehend erhalten bleiben.

 

Alle Grundstücke werden höhenmäßig an das neue Fahrbahnniveau angeschlossen. Die Zufahrten und Zugänge sowie die Bankette werden mit 20 cm Schotterrasen versehen und begrünt.

 

Für die Bemessung des frostsicheren Oberbaus wurden nach dem im vorliegenden Baugrundgutachten ermittelten Bereich der Frostempfindlichkeitsklasse F2 ein Gesamtaufbau von 60 cm und im Bereich der Frostempfindlichkeitsklasse F3 ein Gesamtaufbau von 70 cm nach der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) gewählt.

 

Frostempfindlichkeitsklasse F2 (Ortsausgang Richtung Michelsdorf bis Haus Nr. 60)

 

Bereich Tiefeinbau

  4 cm  Asphaltdeckschicht AC 8 DN, 50/70

14 cm  Asphalttragschicht AC 32 TS

42 cm  Frostschutzschicht 0/32

60 cm  Gesamtdicke

 

Bereich Hocheinbau – auf vorhandener Fahrbahn

  4 cm  Asphaltdeckschicht AC 8 DN, 50/70

  4 cm  Asphaltbinderschicht AC 8 BS

≥8 cm Asphalttragschicht AC 32 TS

≥16 cm           Gesamtdicke

 

Bereich Hocheinbau – neben vorhandener Fahrbahn (Ausweichbuchten, Fahrbahnverbreiterung usw.)

  4 cm  Asphaltdeckschicht AC 8 DN, 50/70

  4 cm  Asphaltbinderschicht AC 8 BS

10 cm  Asphalttragschicht AC 32 TS

42 cm  Frostschutzschicht 0/32

60 cm  Gesamtdicke

 

Frostempfindlichkeitsklasse F3 (Haus Nr. 60 bis zum Kreuzungsbereich Busendorfer Weg / Brücker Weg)

 

Bereich Hocheinbau – auf vorhandener Fahrbahn

  4 cm  Asphaltdeckschicht AC 8 DN, 50/70

  4 cm  Asphaltbinderschicht AC 8 BS

≥8 cm Asphalttragschicht AC 32 TS

≥16 cm           Gesamtdicke

 

Bereich Hocheinbau – neben vorhandener Fahrbahn (Ausweichbuchten, Fahrbahnverbreiterung usw.)

  4 cm  Asphaltdeckschicht AC 8 DN, 50/70

  4 cm  Asphaltbinderschicht AC 8 BS

10 cm  Asphalttragschicht AC 32 TS

52 cm  Frostschutzschicht 0/32, Ev2=120MN/m²

70 cm  Gesamtdicke

 

Die Gesamtkosten für die Variante 1 (offene Entwässerung über Mulden und Baulos 2 = Fahrbahnbreite 5,5 m) werden auf 680.900,- € brutto geschätzt. Davon tragen 40 % der umlagefähigen Kosten die Anlieger (ca. 232.000,- €). Der Anteil der Gemeinde Kloster Lehnin beträgt somit ca. 448.900,- € brutto.

 

Anliegerbeiträge:

 

Für das Baulos 1 und 2 werden die Anlieger, deren Grundstück durch die bauliche Maßnahme einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten, gemäß § 8 KAG i.V. mit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin vom 09.11.2004 zu einem Beitrag herangezogen. Die Anlieger tragen lt. Satzung für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Entwässerung 40 % der umlagefähigen Kosten. Die Gemeinde trägt 60 % der umlagefähigen Kosten.

Das Baulos 3 die Platzgestaltung / Kreisverkehr geht zu Lasten der Gemeinde, da hier die Nutzung durch die Allgemeinheit im Vordergrund steht.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Rädel
Mo, 14. Juni 2010

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund