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Google Street View

Noch in diesem Jahr möchte das Unternehmen Google Inc. seinen Internetdienst „Google Street View“ auch mit Straßenansichten und Aufnahmen aus Deutschland versehen. Zu diesem Zweck werden durch Spezialkameras, die auf Autodächern montiert sind, 360°-Aufnahmen von nahezu allen Städten und Gemeinden angefertigt. Anschließend sollen die Aufnahmen mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlicht werden.

 

Dieser Internetdienst steht allerdings in der Kritik von Datenschützern. Zwar müssen Personen, Hausnummern und amtliche Kfz-Kennzeichen generell unkenntlich gemacht werden. Um aber auch die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus und die dazugehörigen Rohdaten vollständig unkenntlich machen zu lassen, empfiehlt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Daten einzulegen.

 

Die Unternehmensvertreter von Google haben sich bereit erklärt, auch Sammelwidersprüche zu akzeptieren. Weiterhin wurde zugesagt, dass die Plattform „Google Street View“ erst dann mit den neuen Aufnahmen aus Deutschland versehen wird, wenn alle Widersprüche bearbeitet worden sind. Und auch nach der Freischaltung des Internetdienstes besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Daten einzureichen.

 

Der formlose Widerspruch mit genauer Angabe der betroffenen Liegenschaft kann an

 

 

oder

 

Google Germany GmbH

betr.: Street View

ABC-Straße 19

 

20354 Hamburg

 

gerichtet werden.

 

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu diesem Thema:

 

http://www.bmelv.de/cln_182/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html


Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 17. August 2010

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