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Boote am Kolpinsee

Im Jahr 2007 wurden am Kolpin- und Schampsee Boote und Bootsreste im Rahmen der Gefahrenbeseitigung bzw. Verkehrssicherung entsorgt.

Seit  diesem Zeitpunkt gibt es für Bootsbesitzer die Möglichkeit, ihre Boote gegen eine     

jährliche Gebühr offiziell am Ufer des Kolpinsees („Göhlsdorfer Badestelle“) zu befestigen und entsprechend zu nutzen.

 

Trotz dieser Möglichkeit liegen bereits wieder Boote am Ufer, die keine Gestattung des Eigentümers besitzen und demzufolge dort illegal befestigt sind.

 

Für diese Boote ist die Beendigung der widerrechtlichen Gewässernutzung durch  den Landesbetrieb Forst Brandenburg vorgesehen.

 

Somit wird hiermit noch einmal den  Bootsbesitzern die Gelegenheit gegeben, sich um deren Legalisierung bzw. Abholung zu kümmern.

 

Boote, die bis zum  3.09.2010  nicht angemeldet oder abgeholt worden sind, werden  durch  den Landesbetrieb Forst Brandenburg vom Kolpinsee kostenpflichtig entfernt.

 

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Oberförsterei Lehnin

 

Revier Klosterheide

Berkholz

Amtsfrau

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Lehnin
Do, 19. August 2010

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