Verfügung über die Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche

Gemäß § 8 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl. I/09 Nr. 15 S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13.04.2010 (GVBl. I/10 Nr. 17) wird aus Gründen des überwiegenden Wohls die Teileinziehung der unten aufgeführten öffentlichen Verkehrsfläche vorgenommen und für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr (PKW und LKW) gesperrt, Anliegern bleibt das Befahren weiterhin möglich.

Grundlage für die Teileinziehung ist der Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Lehnin vom 18.05.2010. Die Ankündigung der Teileinziehung erfolgte im Amtsblatt Kloster Lehnin Nr. 7, 5. Jahrgang vom 30. Juli 2010.

Straßenbezeichnung: Gasse „Marktplatz“, Ortsteil Lehnin

Straßenbaulastträger: Gemeinde Kloster Lehnin

Lagebezeichnung: Gemarkung Lehnin, Flur 6, Flurstück 95

Ein Lageplan, aus dem die Lage der zur Teileinziehung vorgesehenen öffentlichen Verkehrsfläche ersichtlich ist, liegt nach Bekanntgabe einen Monat während der Sprechzeiten in der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, Fachbereich 2, Zimmer 1.10, jeweils

 

montags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekanntgabe wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kloster Lehnin, Der Bürgermeister, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin einzulegen.

 

Kloster Lehnin, d. 29.11.2010

 

gez. Kreykenbohm

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Fr, 03. Dezember 2010

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