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Hundekot – ein Problem

Bei einem Spaziergang durch manchen der 14 Ortsteile unserer Gemeinde stößt man hin und wieder auf einen „Haufen“ mitten auf dem Gehweg. Und spätestens dann, wenn man aus Versehen hineintritt, wird einem die Sache gewaltig „stinken“. Muss das so sein? Sicherlich nicht! Gehwege durch Tiere zu verunreinigen, ist gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Kloster Lehnin verboten; jedenfalls hat der Halter sofort für die Entsorgung zu sorgen.

 

Aber auch auf öffentlichen Grünflächen „stinkt“ es Kindern beim Spielen oder auch Mitarbeitern des Bauhofes beim Rasenmähen gewaltig,  die mit den  Hinterlassenschaften von Hunden in Kontakt kommen!

 

Liebe Hundebesitzer/innen, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Hund an geeigneten Stellen sein „Geschäft“ verrichtet. Halten Sie Ihren Hund besonders von Spielplätzen, Liegewiesen und öffentlichen Grünanlagen fern. Entfernen Sie bitte das „Häuflein“ (Kot-Sammelgerät bzw. –tüte) und entsorgen es über die Restmülltonne bzw. einen Abfallbehälter. Helfen auch Sie mit und tragen Sie so zu einer sauberen Gemeinde bei. Damit tun Sie allen einen Gefallen. Sprechen Sie bitte auch andere Hundebesitzer auf die Beseitigungspflicht an.

In hartnäckigen Fällen informieren Sie bitte die örtliche Ordnungsbehörde (Tel.: 03382/7307-20 oder -24).

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 25. Oktober 2011

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