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SolarLokal - Infoservice Gemeinde Kloster Lehnin: Erneuerbare Energien und Kernenergie in Deutschland gleichauf.

Die erneuerbaren Energien erreichen in Deutschland im Jahr 2011 mit insgesamt rd. 113 Milliarden Kilowattstunden (2010: 103,5) einen Anteil von rd. 19 Prozent am Strombedarf; dies teilte das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) auf der Grundlage erster Schätzungen und Erhebungen mit. Wichtigste regenerative Stromquelle ist danach in Deutschland die Windenergie mit über 40 Milliarden Kilowattstunden. Die höchste Steigerung erreicht der Solarstrom mit einem Plus von 58 Prozent auf rd. 18,5 Milliarden Kilowattstunden.

Die Stilllegung von Kernkraftanlagen nach dem Reaktorunfall in Fukushima im März führt dazu, so das IWR weiter, dass 2011 voraussichtlich noch rd. 110 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Kernenergie erzeugt werden (2010: 140,6). Spätestens 2012 werde die Stromerzeugung aus regenerativen Energien in Deutschland dauerhaft über der aus Kernenergie liegen.

Quelle: Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) 2011

 

 

Degressions- und Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie
nach §§ 32 und 33 EEG ab dem 1. Januar 2012

 

Die Bundesnetzagentur hat nach den Vorgaben in § 20 Absatz 3 des derzeit geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ermittelt, dass zum 1. Januar 2012 der Degressionssatz für Strom aus solarer Strahlungsenergie (§§ 32 und 33 EEG) 15 Prozent beträgt. Damit gelten ab dem 1. Januar 2012 folgende Vergütungssätze:

 

 

Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage

2011

01.01.2012 bis
31.12.2012

 

 

 

Solarstromvergütung Aufdachanlagen
(Cent/kWh)

 

 

< 30 kWp

28,74

    24,43

> 30 kWp bis 100 kWp

27,34

    23,23

> 100 kWp bis 1000 kWp

25,87

    21,98

> 1000 kWp

21,57

    18,33

 

 

 

Solarstromvergütung Freiflächenanlagen
(Cent/kWh)

 

 

auf Konversionsflächen

22,07

    18,76

auf sonstigen Flächen

21,11

    17,94

auf Grünflächen (Ackerland)

-

    keine

 

 

 

Eigenverbrauchsvergütung (Cent/kWh)

 

 

Anlagen < 30 kWp
Eigenverbrauch Anteil bis 30%

12,36

      8,05

Anlagen < 30 kWp
Eigenverbrauch Anteil über 30%

16,74

    12,43

Anlagen > 30 kWp bis 100 kWp
Eigenverbrauch Anteil bis 30%

10,96

      6,85

Anlagen > 30 kWp bis 100 kWp
Eigenverbrauch Anteil über 30%

15,34

    11,23

Anlagen > 100 kWp bis 500 kWp
Eigenverbrauch Anteil bis 30%

9,49

      5,60

Anlagen > 100 kWp bis 500 kWp
Eigenverbrauch Anteil über 30%

13,87

      9,98

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Degression für Strom aus Solaranlagen verändert sich in Abhängigkeit der in Deutschland jährlich neu installierten Leistung (Marktvolumen). Die Erläuterungen zu den Degressions- und Vergütungssätzen für Solarstrom können Sie bei der Gemeinde Kloster Lehnin einsehen.

 

Erläuterungen zum „Eigenverbrauch/ Eigenverbrauchsvergütung“:

Nach § 33 Absatz 2 EEG besteht auch dann ein Anspruch auf eine (geringere) Vergütung, wenn Strom aus solarer Strahlungsenergie nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird (Eigenverbrauchsvergütung). Dies setzt voraus, dass der Betreiber der Anlage oder ein Dritter diesen Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht hat und der Strom nicht durch ein Netz der öffentlichen Versorgung durchgeleitet worden ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss der Anlagenbetreiber durch eine Messung nachweisen. Hierzu wird ein Zähler benötigt, der sowohl den Strombezug als auch die Einspeisemenge misst. Die Differenz mit dem Solarstromzähler ergibt den Eigenverbrauch. Technische Details sind in den Richtlinien des Forums Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) geregelt. Es handelt sich nicht mehr um Eigenverbrauch, wenn der Strom durch ein öffentliches Netz durchgeleitet wird. Um die Regelung zum Eigenverbrauch nach dem neuen EEG 2012 in Anspruch nehmen zu können, muss die Anlage folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:

1. Sie muss zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2013 errichtet werden und sich an oder auf einem Gebäude befinden.

2. Ihre installierte Leistung darf maximal 500 Kilowatt betragen.

3. Sie muss über einen Netzanschluss verfügen.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Größe der Anlage und dem Anteil des Eigenverbrauchs: Verbraucht der Betreiber weniger als 30 Prozent seines selbst erzeugten Solarstroms, werden ihm von dem jeweils geltenden Einspeisevergütungssatz 16,38 Ct. abgezogen. Verbraucht er mehr als 30 Prozent, beträgt der Abzug für diesen Anteil des Stroms nur 12 Ct. pro Kilowattstunde. Die Abzugsbeträge werden ab der Inbetriebnahme festgeschrieben. Sie sind somit unveränderlich. Um den Anteil des Eigenverbrauchs zu ermitteln, wird – als Bezugszeitraum – ein Jahr betrachtet.

 

Mit sonnigen Grüßen

gez. Kreykenbohm

Bürgermeister

 

 

 

Über SolarLokal: SolarLokal ist eine bundesweite Imagekampagne für Solarstrom in Kreisen, Städten und Gemeinden. Ziel ist, den Anteil des umweltfreundlichen Solarstroms an der Energieversorgung zu erhöhen. Die Kampagne wird getragen von dem Naturschutzverband Deutsche Umwelthilfe e.V. und dem deutschen Solarstromkonzern SolarWorld AG. SolarLokal wird unterstützt von allen drei kommunalen Spitzenverbänden – dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Weitere Informationen zu SolarLokal, Solarstrom und der bundesweiten SolarLokal-Dachbörse unter www.solarlokal.de

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Fr, 24. Februar 2012

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