Ein Feuerwerk muss genehmigt werden!

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Kloster Lehnin darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Während des Jahres gilt ein generelles Verbot, das auch den Erwerb von Raketen u.ä. mit einschließt. Für besondere Anlässe, wie z.B. Hochzeiten oder Jubiläen, kann die örtliche Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen, die dann den gesonderten Erwerb und die Verwendung von Feuerwerk möglich macht.

Voraussetzung dazu ist ein schriftlicher Antrag, der den genauen Ort, das Datum, die Uhrzeit, den Anlass und den Namen eines volljährigen Verantwortlichen beinhaltet. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Seniorenheimen dürfen grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände benutzt werden.

Mehr Informationen zum Thema bekommen alle Bürgerinnen und Bürger beim zuständigen Sachbearbeiter im Rathaus unter der Tel. (03382) 7307-24.

Schließlich weist die Ordnungsbehörde darauf hin, dass die Verwendung von Feuerwerken ohne Genehmigung mit einer Geldbuße belegt werden kann.

 

Örtliche Ordnungsbehörde Kloster Lehnin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 10. Juli 2012

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