Grüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich Kinder- und Jugendarbeit

Wie das Bundesamt für Justiz mit Schreiben vom 08.06.2012 mitteilte, wird ab sofort von der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses bei ehrenamtlichen Tätigkeiten abgesehen. Dies soll unabhängig davon gelten, ob für das Ehrenamt eine materielle Entschädigung, insbesondere eine pauschale Aufwandsentschädigung, gezahlt wird und welche Höhe diese hat. Sie soll sowohl für einfache als auch erweiterte Führungszeugnisse gelten. Für eine hauptamtliche oder nebenamtliche berufliche Tätigkeit wird eine Gebührenbefreiung nicht gewährt, auch wenn diese im öffentlichen Interesse liegt und bei einer gemeinnützigen Einrichtung ausgeführt wird.

 

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt ansonsten 13,00 Euro. Der Antrag auf ein Führungszeugnis, wie auch auf Gebührenbefreiung ist bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen und wird dann individuell geprüft. Die Erteilung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel 14 Tage. Persönliches Erscheinen des Antragstellers und die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses sind Voraussetzung.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Do, 26. Juli 2012

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund