Hinweise zur Winterdienstpflicht

Aufgrund der aktuellen Witterung weist die Örtliche Ordnungsbehörde darauf hin, dass neben der ordnungsgemäßen Schneeräumung auf den Gehwegen im Sinne der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin auch die Einläufe in Entwässerungsanlagen, Hydranten und Hausanschlussschieber von Eis und Schnee freizuhalten sind. Zudem dürfen Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn verbracht werden. Der gesamte Umfang der Winterdienstpflicht ist in der Straßenreinigungssatzung nachzulesen. Entsprechende Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenreinigungssatzung können mit Bußgeld geahndet werden.

 

Die Örtliche Ordnungsbehörde

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 12. Dezember 2012

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