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Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist jegliches Halten und Parken verboten!

Immer wieder stehen Fahrzeuge vor und in den Zufahrten, die für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten sind. Gerade im Bereich von Schulen und Kindergärten kann das gravierende Folgen haben. Bitte beachten Sie die Schilder der Feuerwehrzufahrten, auch beim relativ kurzen Halten, wenn Sie Ihr Kind "nur eben" in den Kindergarten oder in die Schule bringen wollen. Fahrzeuge der Feuerwehr benötigen den gesamten Bereich der Feuerwehrzufahrt - nicht nur zum Durchfahren, sondern auch zum Aufstellen einer Drehleiter, dem Aufbauen einer Wasserversorgung und zum Entnehmen der Geräte. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge stellen im möglichen Einzelfall ein Hindernis dar, der Rettungsweg ist blockiert - im Notfall vergeht wertvolle Zeit, bis der Fahrer oder die Fahrerin gefunden wird. Stellen Sie sich bitte einmal vor, es ginge um Ihr Kind - und jemand hat sein Auto "nur eben" vor der Rettungszufahrt abgestellt....!

Bitte beachten Sie, dass verbotswidrig in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt parkende Fahrzeuge nicht nur verwarnt (35,00 €) sondern im Notfall abgeschleppt werden können.

 

Örtliche Ordnungsbehörde Kloster Lehnin

 

 

Verstöße werden immer wieder beobachtet und geahndet, insbesondere auf dem Marktplatz vor dem evang. Kindergarten sowie in der Zufahrt zum Schulhof der Grund-und Oberschule (Beethovenstraße).

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 19. März 2013

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