Gemeinde Kloster Lehnin gegen ausbeuterische Kinderarbeit – Sondersitzung der Gemeindevertretung im Schloss Reckahn

Noch immer werden weltweit Kinder ausgebeutet und müssen für Hungerlöhne arbeiten gehen. Weltweit gehen nach Schätzungen des internationalen Kinderhilfswerkes „terre des hommes“ bis zu 250 Millionen Kinder unter 14 Jahren einer regelmäßigen Arbeit nach. So arbeiten sie beispielsweise in Steinbrüchen, nähen Fußbälle oder knüpfen Teppiche.

Kommunen sind die größten öffentlichen Auftraggeber in Deutschland und daher ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor. Soziale Verantwortung fängt hier bei jedem Einzelnen an und kann in unterschiedlicher Weise wahrgenommen werden. Kommunen können einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, indem sie ihre Kaufkraft in Güter und Dienstleistungen mit sozialverantwortlicher Ausrichtung stecken. Das sehen bereits mehr als 200 Städte und Gemeinden sowie 8 Bundesländer genauso und haben sich entschieden, keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verwenden.

Fairer Handel stärkt die Produzenten und ihre Organisationen vor Ort und sorgt für langfristige und stabile Handelsbeziehungen mit den Produzenten. Gleichzeitig werden faire Preise für das Produkt gezahlt, dies sichert nachhaltige Produktion und sichert den Produzenten die Deckung seiner Lebenshaltungskosten.

In der Vergangenheit ist diskutiert worden, ob in Ausschreibungsverfahren ein Ausschluss von Kinderarbeit rechtlich möglich ist. Der § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung wurde dann um den Satz "Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben" ergänzt. Das bedeutet, dass öffentliche Auftraggeber jetzt eine verlässliche Rechtsgrundlage haben, um ihre Ausschreibungen mit sozialen und ökologischen Kriterien zu ergänzen. Produkte oder Leistungen, die unter dem Einsatz ausbeuterischer Kinderarbeit entstehen, können nun von der Vergabe ausgeschlossen werden.

Die Bedingung „hergestellt ohne ausbeuterische Kinderarbeit“ soll zukünftig als besondere Vertragsbedingung bei der Vergabe von Beschaffungsaufträgen, Dienstleistungsaufträgen und Bauleistungen der Gemeinde Kloster Lehnin aufgenommen werden.

Bei Produkten aus Asien, Afrika und Lateinamerika ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder durch eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.

Anerkannte Siegel, bei denen keine weiteren Nachweise beigebracht werden müssen sind z.B.:

-das „Rugmark-Siegel“ für Teppiche ohne Kinderarbeit
-das „FAIRTRADE-Siegel“ für fair gehandelte Agrarprodukte (Kaffee, Kakao u.a.)
-das „XertifiX-Siegel“ für Natursteine (Granitsteine) ohne Kinderarbeit

Das Bekenntnis der Gemeinde Kloster Lehnin, keine ausbeuterische Kinderarbeit zu dulden, soll Vorbildfunktion haben. Unternehmen die bisher ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrgenommen haben, werden belohnt. Andere Unternehmen, die sich bisher noch nicht für die Produktionsbedingungen ihrer Waren interessiert haben, wird signalisiert, dass die Gemeinde als Großverbraucher nur Produkte ordern wird, die frei von ausbeuterischer Kinderarbeit sind.

Es kann dabei auch eine Erhöhung der Kosten für die Beschaffung von bestimmten Dienstleistungen und Produkten eintreten.

 

In einer Sondersitzung der Gemeindevertretung Kloster Lehnin am 04.06.2013, im Schloss Reckahn, möchte man sich ausgiebig mit diesem Thema auseinandersetzen und folgendes beschließen:  

 

Die Gemeinde Kloster Lehnin wirkt darauf hin, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe der Gemeinde Kloster Lehnin keine Verwendung finden. Die Kriterien der ILO-Konvention 182 zur Vermeidung der ausbeuterischen Kinderarbeit in das Prozedere der Ausschreibung bzw. der Beschaffung gefährdeter Waren soll künftig aufgenommen werden. Gleichzeitig ist bei Beschaffungen auf entsprechende Zertifizierungen wie z.B. „FAIRTRADE“ zu achten. Bei Beschaffungen und bei Ausschreibungen der Gemeinde Kloster Lehnin für z.B. Dienstkleidungen, Stoffe, Spielwaren, Nahrungs- und Genussmittel sowie Natur- und Pflastersteine die aus gefährdeten

Herkunftsländern stammen können, sollen künftig nur solche Produkte Verwendung finden, die unter Beachtung der ILO-Standards produziert werden. Der Nachweis der Unbedenklichkeit ist von den Herstellern oder Anbietern selbst zu führen, wobei Kennzeichnungen wie z.B. das FAIRTRADE Siegel ausdrücklich begrüßt werden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Do, 23. Mai 2013

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