Personalausweise/Reisepässe noch gültig ?

Ich bitte alle Bürger, ihre Personalausweise und Reisepässe auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls neu zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich ist. Gedruckt werden die regulären Dokumente in der Bundesdruckerei in Berlin. Die Fertigung dieser ab Antragstellung beträgt in der Regel 2 – 3 Wochen (ausgenommen vorläufige Dokumente oder Expresspässe).

 

Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstr. 3, Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1.09 –

Tel. 03382/730722

 

Hinweise zu den Dokumenten:

 

1. Personalausweis

 

Wer muss einen Personalausweis besitzen?                   

– alle Personen, ab dem 16. Lebensjahr; (Pflicht entfällt,  

   wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist)

 

Wie hoch ist die Gebühr?      

– bei 6-jähriger Laufzeit (Personen unter 24 Jahre) -  22,80 €

– bei 10-jähriger Laufzeit (Personen ab 24 Jahre) - 28,80 €

– vorläufiger Ausweis  - (wird sofort ausgestellt; drei Monate

   gültig) - 10,00 €

 

Was ist mitzubringen?                       

– zur Erstbeantragung: Geburtsurkunde sowie ein aktuelles

   biometrisches Lichtbild; Ausweisgebühr in bar

− Folgeantrag: Personalausweis oder Reisepass und ein

   aktuelles biometrisches Lichtbild; Ausweisgebühr in bar

 

2. Reisepass

 

Wie hoch ist die Gebühr?      

– bei 6-jähriger Laufzeit (Personen unter 24 Jahre) 37,50 €

– Express-Reisepass (innerhalb 3 Werktagen) – 69,50 €

– Reisepass mit 48 Seiten (Vielreisende) - 59,50 €

– Express Reisepass mit 48 Seiten (innerhalb 3 Werktage) 

    91,50 €

− bei 10-jähriger Laufzeit (Personen ab 24 Jahre) 59,00 €

– Express-Reisepass (innerhalb 3 Werktagen) – 91,00 €

– Reisepass mit 48 Seiten (Vielreisende) 81,00 €

– Express Reisepass mit 48 Seiten (innerhalb 3 Werktage)

    113,00 €

– vorläufiger Reisepass – (nur in Ausnahmefällen möglich) –

    26,00 €

 

Was ist mitzubringen?        

– biometrisches Passbild

− Personalausweis oder Reisepass oder Geburtsurkunde

– Reisepassgebühr in bar

 

3. Kinderreisepässe (früher: Kinderausweise)

 

Wer ist Antragsteller?         

– die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten

 

Wie lange ist er gültig?       

– höchstens 6 Jahre, nur bis zum 12. Lebensjahr gültig

 

Wie hoch ist die Gebühr?  

– Gebühr beträgt 13,00 €

 

Worauf muss man achten?

– ab 10 Jahren muss das Kind den Antrag selbst unterzeichnen (Vor- und Familienname oder nur Familienname)

 

Was ist mitzubringen?        

– Geburtsurkunde sowie ein biometrisches Passbild des Kindes

– das Kind selbst, zur Prüfung der Größe und der Augenfarbe

− Personalausweis des sorgeberechtigten Antragstellers

− schriftliche Zustimmung der Eltern/ der Sorgeberechtigten, der nicht bei der Beantragung persönlich dabei ist

 

gez. Kreykenbohm

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 09. Juli 2013

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